Sonstige Veröffentlichungen

Neben der Besprechung

von Urteilen bzw. der Abfassung von Anmerkungen widmet sich RA Maas insbesondere auch der Besprechung von Fachliteratur :

Buchbesprechung der „juris Texte“, Gesamtausgabe in 11 Bänden, Luchterhandverlag 2003, veröffentlicht in der Zeitschrift „Baurecht“

Besprechung des Buches von Seyfferth, „Praktisches Baustellencontrolling“

Buchbesprechung von Arndt Maas:

Günter Seyffert, Praktisches Baustellencontrolling – Handbuch für Bau- und Generalunternehmen, 1. Auflage 2003, 478 Seiten, € 98,00, Vieweg Verlag Wiesbaden, ISBN 3-528-01753-8

Baustellencontrolling ist im weitesten Sinne Konzeption und Arbeitsverfahren zur Unterstützung des Ziels, einen Bauauftrag mit möglichst niedrigen Kosten auszuführen und zugleich einen möglichst hohen Erlös zu erzielen. Baustellencontrolling dient dem wirtschaftlichen Erfolg und ist daher für jedes Bauunternehmen unverzichtbar.

Der Auto, Dipl.-Ing. Günter Seyfferth, war langjährig zunächst als Bauleiter, später als Leiter der Abteilung für Baubetrieb u. a. mit den Aufgaben Kalkulation von Großbauvorhaben, Wirtschaftlichkeitskontrolle, Arbeitsverfahren im Baubetrieb einschließlich Einsatz  von EDV tätig. Später war er mit der Entwicklung von Software für den Baubetrieb befasst und arbeitet nunmehr als selbständiger Berater von Bauunternehmen und der Softwareindustrie sowie als Ausbilder in baubetrieblichen Themen.

Die vom Autor gesammelten umfangreichen Erfahrungen in Bauleitung, Kalkulation, Arbeitsverfahren, Organisation sowie bei der Softwareentwicklung an jeweils verantwortlicher Stelle in Bauindustrie und Softwareindustrie schlagen sich auch im Inhalt des Buches nieder. Es enthält eine umfassende Darstellung der Thematik Baustellencontrolling unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Randbedingungen von Bausparten, Baustellen, Vertragsarten und Ausführung. Die Komponenten des Baustellencontrolling wie Auftragskalkulation, Ergebnisprognose, Budgetplanung, Bauablauf- und Ressourcenplanung, Leistungsvorgabe, Budget- und Vergabekontrolle, Leistungsstand, Leistungsbewertung, zeitnahe Leistungskontrolle, Aufnahme der Ist-Werte, Soll-Ist-Vergleiche, Erfolgskontrolle sowie die strukturellen Grundlagen sind ausführlich beschrieben und mit zahlreichen Beispielen belegt.

Da für ein leistungsfähiges Controlling der Einsatz von EDV unumgänglich ist, orientieren sich auch die Beispiele des Autors an einer Software. Gewählt wurde hierzu das Produkt ARRIBA der Firma BIR Bausoftware GmbH. Daher ist das Buch insbesondere für den Nutzer dieser Software empfehlenswert, wenngleich sich der Autor hierdurch – wie er auch selbst feststellt – dem Vorwurf der Einseitigkeit aussetzt. Nichts desto trotz kann ohne Beispiele die Konzeption des Baustellencontrolling nur schwer oder gar nicht verständlich gemacht werden. Ohne Beispiele wäre mitunter der Bezug zur praktischen Arbeit überhaupt nicht zu erkennen. Allein die eingefügten, meist auf Basis der genannten Software erstellten Beispiele ermöglichen es, die mitunter ausführlichen Darlegungen der Theorie und notwendiger struktureller Grundlagen nachzuvollziehen und in die Praxis umzusetzen. Daher sei dem Autor seine „Ergebenheit“ gegenüber der Software ARRIBA verziehen.

In dem Buch wird die gesamte Thematik des Baustellencontrolling umfassend dargestellt, so dass es sich auch für den (noch) Unkundigen eignet. Dennoch macht eine ausführliche und tiefstrukturierte Gliederung sowie ein ausführlich strukturierter Index der Fachbegriffe auch ein gezieltes Nachschlagen möglich, so dass das Werk auch als Nachschlagewerk und Arbeitsbuch für den bereits Kundigen taugt. Das Buch ist in insgesamt acht Abschnitte unterteilt, wie beispielsweise

  • Strukturelle Grundlagen des Baustellencontrollings
  • Vom Angebot zum Auftrag
  • Baustellencontrolling in der Projektphase der Ausführung: Ausgangssituation Leistungsumfang
  • Baustellencontrolling in der Projektphase der Ausführung: Die Planungsschritte
  • Baustellencontrolling in der Projektphase der Ausführung: Verfolgung der Bausausführung

Jeder dieser Abschnitte ist ausführlich und tief in Kapitel gegliedert. So findet sich beispielsweise im Abschnitt „Projektphase der Ausführung: Ausgangssituation Leistungsumfang“ die für den Praktiker interessante Thematik der Nachträge. Deren Überwachung von Einordnung in die Struktur der Leistungsverzeichnisse über Überwachung des Status der Nachtragsforderung (erkannt/ angekündigt/ angeboten/ zurückgezogen/ abgelehnt/ abgelehnt mit Widerspruch/ sachlich anerkannt/ genehmigt) bis zur internen Erlösbewertung werden übersichtlich, nachvollziehbar und stets mit Bezug auf praktische Beispiele auf Softwarebasis abgehandelt.

Insgesamt handelt es sich um ein sowohl für Studenten des Bauingenieur- und Wirtschaftswesen (Fachrichtung Bau) als auch für die am Bau beteiligten Praktiker wie Bauingenieure, Bauunternehmer, Kalkulatoren, Oberbauleiter, Projektleiter, Bauverwaltungen und Unternehmensberater empfehlenswertes Buch. Mittelbar hätte ein nach dem Vorbild des Buches durchgeführtes Baustellencontrolling sogar positive Effekte auf eventuell nachgeschaltete Rechtsstreitigkeiten, da mit einem ordnungsgemäßen Baustellencontrolling zugleich eine umfassende Dokumentation der Bauausführung – beispielsweise im Bezug auf Nachträge – einhergeht. Der unmittelbare Nutzwert des Buches für den im privaten Baurecht tätigen Juristen ist jedoch eher gering.

Besprechung des  Standardwerkes von Kapellmann / Langen, “ Einführung in die VOB/B„, 12. Auflage 2003

Besprechung des Werkes von v. Wietersheim/Noebel, „Leitfaden zur Baustellenverordnung„,  erschienen 2001 im Verlag C.H. Beck (BauR 2002, Seite 1140) 

Buchbesprechung von Arndt Maas

Die BaustellV hat lange Zeit ein gewisses Schattendasein in der Fachliteratur geführt. Es fehlte eine praxisorientierte Darstellung, die eindeutige Hilfestellungen für die Anwendung der BaustellV gibt.
Diese Lücke ist jetzt geschlossen. Die Autoren Noebel und von Wietersheim haben einen Leitfaden geschrieben, der sowohl für Juristen als auch für andere Adressaten der BaustellV alle wesentlichen Fragen beantwortet. Orientiert am Ablauf des Bauvorhabens gehen die Autoren darauf ein, was jeweils nach der BaustellV zu beachten ist.

Hauptadressat der BaustellV ist der Bauherr. An ihn wendet sich der Leitfaden daher in besonderer Weise. In einem einleitenden Teil wird dargestellt, welche Pflichten er grundsätzlich beachten muß und wie er diese Pflichten befreiend auf einen Dritten übertragen kann. Die Autoren geben auch Hinweise dazu, wie auf jeder Baustelle die Umsetzung der BaustellV zu Einsparungen „bei Gelegenheit der Anwendung“ führen kann. Im Hauptteil des Buches werden die Pflichten des Bauherren ausführlich dargestellt, und zwar deutlich getrennt nach Planungs- und Ausführungsphase. Einen Schwerpunkt bilden die Pflichten des Koordinators, die bekanntlich eine Teilmenge der Pflichten des Bauherren bilden. 

Hinsichtlich der Übertragung der Pflichten aus der BaustellV wird nicht nur dargestellt, was dabei aus Sicht des Bauherren zu beachten ist. Der Leitfaden geht auch darauf ein, was aus Sicht des Koordinators zu berücksichtigen ist, z. B. bei der nur teilweisen Übertragung der Pflichten nach der BaustellV. Aber auch die Arbeitgeber bekommen wichtige Hinweise für die ihnen nach dem ArbSchG im allgemeinen und der BaustellV im besonderen obliegenden Verpflichtungen. Und was sonst oft vernachlässigt wird: Auch die Pflichten der Arbeitnehmer sind ausführlich dargestellt.

In einem Schlußteil gehen die Autoren auf die Haftung bei Pflichtverstößen ein und geben dabei dem Rechtsanwender knappe, aber hilfreiche Checklisten mit. Außerdem erläutern sie die wichtigsten Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände und geben zuletzt Hinweise hinsichtlich der teilweise mangelhaften Umsetzung der Baustellensicherheitsrichtlinie 92/57/EWG vom 24.6.1992.

Besonders hervorzuheben sind die vielen Hinweise für die praktischen Probleme des Bau- und Baurechtsalltages. So ist z. B. erläutert, wie vorzugehen ist, wenn die Anwendung der BaustellV im Vorfeld unsicher ist. Dieser im Hinblick auf unterschiedliche Auffassungen von BMA, Literatur und der behördlichen Praxis häufige Fall war bisher schwer handzuhaben.

Der Leitfaden zur BaustellV beschränkt sich dabei nicht auf eine rein juristische Darstellung. Unterstützt durch Praktiker des Arbeitsschutzrechtes haben die Autoren auch viele Aspekte der praktischen Umsetzung berücksichtigt. So findet sich im Anhang nicht nur eine vollständige, gewerkebezogene Übersicht der zu beachtenden Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften, sondern auch ein vollständiger Muster-SiGe-Plan in Originalgröße.

Die Darstellung wird begleitet von Mustertexten für wichtige Verträge; so findet sich neben einem Mustervertrag für die Beauftragung eines Dritten auch eine Musterklausel betreffend Weisungsrechte, die in Bauwerkverträge eingefügt werden kann.

Zu wünschen wäre eine noch deutlichere Darstellung der Unterscheidung von Bauherr-Dritter-Koordinator, möglicherweise in einem eigenen Abschnitt, da gerade diese Unterscheidung in der Praxis zu wenig Beachtung findet.

Im Hinblick auf die sonstige Qualität des Buches läßt sich verschmerzen, daß die Autoren in dem Bemühen um eine leicht lesbare Sprache gelegentlich etwas zu weit gehen und etwa immer wieder von „Aufgaben nach der BaustellV“ sprechen, wenn die in der BaustellV enthaltenen „Pflichten“ gemeint sind. Und wenn man weiß, daß die Baugefährdung in § 319 StGB geregelt ist, schadet es auch nicht, daß sich in der Darstellung dieses Straftatbestandes ein konstanter Druckfehler eingeschlichen hat und der Text irrig von § 323 StGB (der aufgehoben ist) spricht.

Der Erläuterungsteil des Buches ist auf Stand April 2001, die danach veröffentlichten RAB (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) 10, 30 und 31 sind zwar in Anlagen enthalten, aber nicht in den Erläuterungen berücksichtigt. Da diese RAB in vielen Teilen bereits früheren Veröffentlichungen des BMA entsprechen, die der Leitfaden berücksichtigt, ist diese Lücke bedauerlich, aber zu verkraften.

Insgesamt gibt dieser Leitfaden dem Leser in gut lesbarer, sauber strukturierter Form alle wesentlichen rechtlichen und viele arbeitschutztechnische Hinweise für die Beachtung der BaustellV in der Baupraxis.

„Erfahrungsbericht: Fachtagung BAUROPA 2003 – Baurecht in Europa“ veröffentlicht in Mitteilungsblatt ARGE Baurecht 2/2003 (Auflage 3300), Seite 18 – 24, insbesondere zum Thema:Gründungstheorie und Übersicht der Vor- und Nachteile einer sogenannten „limited“ gegenüber einer „GmbH“.

„Der Bausachverständige“

Im Februar-Heft 2006 der vom Bundesanzeiger-Verlag und dem Fraunhofer- Informationszentrum herausgegebenen Zeitschrift „Der Bausachverständige“ hat  Herr Maas zu dem aktuellen „TOP-Thema“ herausgearbeitet, dass immer häufiger bei staatlichen Gerichten Beweisbeschlüsse erlassen werden, die besonders in Bauprozessen nicht den Vorgaben der Zivilprozessordnung entsprechen.

Danach sind die Gerichte verpflichtet, dem Sachverständigen die juristischen Begriffe und einschlägigen Tatbestände ebenso zu verdeutlichen, wie alle sonstigen Umstände, von denen er bei seiner Begutachtung auszugehen hat. Durch die regelmäßig im Baurecht nicht spezialisierten Richter werden jedoch in keinem anderen Bereich so viele Fehler gemacht, wie die zahlreichen aufhebenden und zurückweisenden Entscheidungen der Obergerichte in der Vergangenheit zeigen. Regelmäßig lassen staatliche Gerichte auch eigentlich von ihnen zu beantwortende Rechtsfragen durch Gutachter mit klären, formulieren die Beweistatsachen so pauschal, dass ein unzulässiger, so genannter Ausforschungsbeweis erhoben wird oder aber nehmen unzulässigerweise zwecks Arbeitserleichterung auf Schriftsätze der Anwälte Bezug, statt die konkret zu begutachtenden Tatsachen detailliert zu benennen und aufzuzählen. Zahlreiche instruktive Beispiele und auch die Haftungskonsequenzen enthält der detaillierte Beitrag.

Hier gehts zum ganzen Beitrag.